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Zitat von Michael Frey
Sehr spannend.
Wir sind uns wohl darüber einig, dass die ITTR des AGM der ITTF einen höheren Rang haben als die Interpretation im Handbook for Match Officials. Die ITTR sind Regeln für alle Tischtennisspieler weltweit, die Interpretationen im Handbook (wahrscheinlich?) nur für die SR/OSR als interne Auslegungshilfe gedacht...
Normalerweise sind Regeln, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, nichtig, also (zumindest in D) so zu behandeln, als wären sie nie auf der Welt gewesen (vgl. § 134 BGB).
Fraglich und rechtlich spannend ist, ob der SR die Handbook-Regel dann selbst nicht anwenden (verwerfen) darf (wie etwa bei vorkonstitutionellem verfassungswidrigem Recht) oder ob er das Spiel aussetzen muss und die Situation zur Überprüfung den Gerichten vorlegen muss (so bei nachkonstitutionellem verfassungswidrigen Recht) oder ob er sehenden Auges rechtswidrig handeln muss.
Wie wurde diese Abweichung bei der SR-Prüfung behandelt?
Kannst Du mir auch mal die bislang bekannten anderen Beispiele posten/mailen?
Viele Grüße
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Ich hab's mir gleich gedacht, dass es ein verfassungsrechtliches Problem ist.
Aber im Ernst: Solche Antworten bekommt man, wenn man Juristen befragt. Und Pinguin fordert MichaelFrey auch noch ausdrücklich auf!
Hier ist wieder einmal seht schön zu sehen, wohin es führt, wenn der gesunde Menschenverstand ausgeblendet wird. Welcher normale TT-Spieler kommt schon auf solche Ideen, die zur Ausgangsfrage von Kakerlake geführt haben?
Zitat:
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Zitat von Michael Frey
13.3.3 (...) Es gibt keinen Grund, warum die Spieler sich nicht bei Gelegenheiten abtrocknen sollten, welche die Kontinuität des Spiels nicht weiter unterbrechen, etwa wenn der Ball von außerhalb des Spielraums (der Box) wiedergeholt wird. Allerdings muss der SR darauf achten, dass die Spieler solche Unterbrechungen nicht absichtlich verursachen.
Diese Interpretation ist m.E. falsch, weil es sich um eine Auslegung contra legem (also entgegen dem Wortlaut der Regel) handelt, die eben gerade die Beschränkung auf den 6-Punkte-Abstand vorsieht. Es gibt eben doch einen Grund, warum sich die Spieler in dieser Situation nicht abtrocknen dürfen:
Die bereits oben genannte ITTR B 4.1.2.
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Natürlich ist es nach den "gängigen juristischen Auslegungsmethoden" so, dass in einer Auslegung nicht das genaue Gegenteil der Vorschrift stehen darf. Wahrscheinlich hat also ein korrekter Schiedsrichter irgendwann einmal einen Spieler belangt, weil der sich - außerhalb der regulären Handtuchpause - abgetrocknet hat, während sein Gegner gerade den Ball von der anderen Hallenseite geholt hat. Diese super-korrekte SR-Leistung hat dann eben zu der erwähnten Klarstellung im SR-Handbuch geführt. Natürlich hätte an Stelle dieser Klarstellung die Regel geändert werden müssen. Darauf würden wir vermutlich heute noch warten und wenn sie dann da wäre, würden die einschlägigen Spezialisten die nächste Lücke auftun.
Zwischendurch könnten dann Interessierte auch noch Tischtennis spielen.
Eingermaßen verwundert
hwk