Zitat:
|
Zitat von Pinguin
Sicher widerspricht diese Auslegung dem Wortlaut der Regel - nicht jedoch dem gewollten Sinn, der hinter der Regel steht.
Das Handbook ist zwar nicht über die Regeln zu stellen, es regelt allerdings einige strittige Fälle und führt zu einer Vereinheitlichung der Regelauslegung.
Da es für SR und OSR im Einsatz als Handlungsrichtlinie gilt, wäre es in solch einem Fall unnötig seitens des SR das Spiel zu unterbrechen und das "Gericht" (in diesem Fall der OSR) zu belangen, da er aufgrund der gleichen Handlungsrichtlinien handeln muss.
Diese Richtlinien mögen teilweise fraglich sein, nichtsdestotrotz gelten sie für die SRs im Einsatz eben um ein einheitliches Handeln zu erreichen. Und falls die Regelungen falsch sein sollten, so müssen sie meiner Einschätzung nach trotzdem so lange angewendet werden bis das URC der ITTF seine Aussagen ändert (und wenn eine Regelung wirklich falsch ist dauert das sicher nicht lange).
Davon auszugehen dass die ITTF-Spielregeln verfassungsähnlich zu sehen sind, halte ich dann doch für zu übertrieben.
Nicht vergessen: SRs sind nur in der Minderheit Juristen 
|
Völlig richtig erkannt. Es handelt sich um Richtlinien, nicht um die Regeln selbst. Richtlinien sind ihrem Wesen nach Auslegungen der Regeln, sie dienen dazu, eine einheitliche Anwendung der Regeln zu ermöglichen. Das heißt aber auch, daß der Wortlaut der Regeln an und für sich dem Inhalt einer Richtlinie vorgeht. Konkret bedeutet das, daß im Einzelfall ein Schiedsrichter in einer bestimmten Situation zu der Erkenntnis gelangen kann, daß eine Regelauslegung, die in einer Richtlinie steht, für seinen speziellen Fall nicht passt. Dann ist der Schiedsrichter gezwungen, seinerseits die Regeln anhand des Einzelfalls auszulegen und anzuwenden. Sicher wird er sich auch dabei von den Richtlinien leiten lassen, es kann aber auch sein, daß er zu einem entgegengesetzten Auslegungsergebnis kommt. Auch dieses kann im Sinne der betroffenen Regel richtig sein.
Beispiel: Wollte man die "Handtuchregelung" absolut setzen - also Gang und Benutzung des Handtuchs immer nur nach 6 gespielten Punkten -, müsste es der Schiedsrichter unterbinden, wenn ein Spieler bei einem Timeout sein Handtuch mit an die Bande nimmt und es dort benutzt.
Gruß, Volkmar