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Zitat von Volkmar
Konkret bedeutet das, daß im Einzelfall ein Schiedsrichter in einer bestimmten Situation zu der Erkenntnis gelangen kann, daß eine Regelauslegung, die in einer Richtlinie steht, für seinen speziellen Fall nicht passt. Dann ist der Schiedsrichter gezwungen, seinerseits die Regeln anhand des Einzelfalls auszulegen und anzuwenden.
Gruß, Volkmar
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Da bin ich mir nicht so sicher, ob das richtig ist.
Folgende Überlegung hierzu:
Auch in der deutschen Finanzverwaltung gibt es Richtlinien. Der Finanzbeamte ist an diese Richtlinie gebunden, meines Wissens selbst dann, wenn sie gegen das Gesetz verstösst. Lediglich der Richter ist nicht daran gebunden. Vertritt der Steuerpflichtige also eine den Richtlinien entgegenstehende Meinung wird er wohl klagen müssen.
Unterstellt, im internationalen Recht wäre das genauso käme ich zum Ergebnis, dass der Schiedsrichter an die Richtlinie gebunden wäre.
Um eine weitere Unterstellung gleich zu blocken: Ich bin kein Finanzbeamter