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Alt 06.04.2005, 21:04
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AW: Doppelter Gang zum Handtuch

@ Pinguin

Zitat:
Grundsätzlich hast Du recht, die Richtlinien sind nicht über die Regeln zu stellen. Sofern aber Richtlinien, die auf den konkreten Fall passen, existieren, sind diese meiner (unjuristischen) Meinung nach zumeist anzuwenden. Sicher kann es immer Einzelfallentscheidungen geben die anders ablaufen - aber auch hier ist aus den Richtlinien eine Sinnvorgabe erkennbar, die der SR bei seiner Entscheidung zu Hilfe ziehen kann.
Das hatte ich ja auch geschrieben. Bevor da jetzt neuer Diskussionsstoff entsteht: Mein Beispiel beim Timeout war natürlich an den Haaren herbeigezogen. Es ging mir nur darum zu zeigen, welche Auswüchse entstehen können, wenn man bei der Regelauslegung den gesunden Menschenverstand völlig vernachlässigt.

@ Umpire

Was die Verwaltungsanweisungen in der Finanzverwaltung bzw. in der Verwaltung allgemien angeht, hast Du recht, sofern genau der Fall, den der Beamte auf dem Schreibtisch hat, in den Verwaltungsanweisungen geregelt ist. Trifft das nicht zu, muß der Verwaltungbeamte - oder in unserem Fall der SR - selbst zu einer Auslegung kommen.

@ Kakerlake

Zitat:
Die Formulierung "Daraus folgt auch, dass nur eine Handtuchpause pro Spieler nach sechs gewerteten Punkten gewährt werden soll" wäre richtig, wenn die Vorhersehbarkeit des zweiten Handtuchgangs nach einem Netzaufschlag NICHT gegeben wäre.
Die Handtuchpause wird nicht pro Spieler gewährt, sondern jedem Spieler steht eine Handtuchpause nach sechs gewerteten Punkten zu, und beiden Spielern zum selben Zeitpunkt. Dasselbe gilt nach weiteren sechs gewerteten Punkten.

Geändert von Volkmar (06.04.2005 um 21:07 Uhr)
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