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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Ich hätte die Angelegenheit wie folgt entschieden:
Der Spieler darf den Schläger wechseln, weil er unabsichtlich beschädigt wurde.
Absicht hätte ich unterstellt, wenn er den Schläger wechseln wollte und er den Schläger aufgrund des Untersagens des Schlägerwechsels aus Wut auf den Boden geworfen hätte.
Es ist uns in der SR Ausbildung vermittelt worden, das man grundsätzlich beim Schlägerwerfen nicht absichtlich den Schläger zerbricht Ausnahme s.o.
Fürs Schlägerwerfen hätts natürlich eine Karte gegeben
Grüße
Klaus
Geändert von kls1812 (07.04.2005 um 09:56 Uhr)
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