Zitat:
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Zitat von kls1812
Ich hätte die Angelegenheit wie folgt entschieden:
Der Spieler darf den Schläger wechseln, weil er unabsichtlich beschädigt wurde.
Absicht hätte ich unterstellt, wenn er den Schläger wechseln wollte und er den Schläger aufgrund des Untersagens des Schlägerwechsels aus Wut auf den Boden geworfen hätte.
Es ist uns in der SR Ausbildung vermittelt worden, das man grundsätzlich beim Schlägerwerfen nicht absichtlich den Schläger zerbricht Ausnahme s.o.
Fürs Schlägerwerfen hätts natürlich eine Karte gegeben
Grüße
Klaus
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Da solltest Du wohl als SR künftig anders entscheiden. Beim Schläger"werfen" nimmt man die Möglichkeit des Zerbrechens billigend in Kauf, lediglich wenn es sich um ein "aus der Hand rutschen" handelt ist anders zu entscheiden.
Ich würde für eine Kommentierung also eher wie folgt formulieren:
Zerbricht der Schläger, nachdem er aus der Hand gerutscht ist darf er grundsätzlich durch einen anderen Schläger ersetzt werden. Er darf aber dann nicht ersetzt werden, wenn er willentlich aus der Hand gerutscht ist, also "geworfen" wurde.