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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Der Spieler in deinem Beispiel würde ja nicht den Verein wechseln. Er würde sich bei einem neuen Verein anmelden. M. E. müsste die Spielberechtigung mit dem Austritt aus dem Verein erloschen sein, da ja nur Vereinsmitglieder spielberechtigt sein können. Und dann würde er bei seinem neuen Verein eine neue Spielberechtigung erhalten.
Mir ist halt nur nicht ganz klar, was eine "Erstattungsgebühr" ist. Ist das eine Gebühr, die der neue Verein an den WTTV für die Spielberechtigung zahlen muss oder wird sie an den alten Verein gezahlt (was ich für eine etwas merkwürdige Praxis im Amateurbereich halten würde)?
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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