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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Also, ich habe schon ein Beispiel von Baden-Württembergischen Meisterschaften beschrieben.
Es passierte im einen Doppel. Der Spieler machte leichten Fehler und schlug danach mit der Schlägerkante gegen seinen Oberschenkel. Es war eine Wutreaktion. Er hat nicht so fest geschlagen, trotzdem blieb nur noch der Griff in seiner Hand. Also er hat nicht mal den Schläger geworfen.
Trotzdem passierte es nicht weren dem Ballwechsel.
Der Schiedsrichter am Tisch holte den OSR und der gestattete Schlägertausch.
Der Spieler wollte mit seiner Reaktion nicht ein Schlägertausch erreichen! Also keine Absicht.
Man hatte öffters die Diskussionen war es Absicht oder nicht.
Es bleibt: wenn der Spieler sein Wunsch zum Schlägertausch vor so eine Reaktion nicht ankündigt - muss es als unabsichtliches Zerstören gesehen werden.
Wie will man es sonst nachweisen?
Stellt euch mal die Situation vor, ein Spieler wirft den Schläger durch die Halle. Es sind 200 Zuschauer und er trifft einen von denen auf dem Kopf. Er ist Schuld, weil der den Schläger geworfen hat und jemand dabei verletzt hat.
Klar! Aber versucht mal nachzuweisen das er gerade den Zuschauer auf dem Kopf treffen wollte und keinen anderen!
Schlägerwurf - gelbe Karte!
Dabei ohne Ankündigung Schläger gebrochen - Schlägerwechsel, weiter gehts!
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