Einzelnen Beitrag anzeigen
  #54  
Alt 12.04.2005, 13:20
Petar Petar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 25.06.2003
Beiträge: 4.204
Petar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Zitat:
Zitat von Pinguin
Das brauch ich nicht nachzuweisen. Dafür bekommt er dann die rote Karte. Er ist für die Folgen seines Handelns verantwortlich auch wenn er dies nicht beabsichtigt hat.

Strafrechtlich könnte dann auf ihn noch ne Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zukommen (wenn er schon in Richtung der Zuschauer wirft kann er die Risiken die zu befürchten sind abschätzen).

@Joachim:
Danke für die Erläuterung, die Auslegung war mich auch nicht mehr geläufig. Jetzt erinnere ich mich dunkel an irgendwas .

Wenngleich ich auch sagen muss, dass ich die anderweitige Begründung für vernünftiger halte. Stell dir mal vor ein Spieler kennt die Regelauslegung - er wird nicht mehr nach einem Schlägerwechsel wegen einer kleineren Sache fragen - im Zweifelsfall hat er halt spontan nen Wutausbruch...

Aber bisher gilt das von dir zitierte.

Natürlich. Habe ich auch geschrieben, dass es klar ist.
Es geht nicht darum, dass er dafür verantwortlich ist, denn wie gesagt, das ist aufgeklärt.
Aber nachzuweisen, dass er genau diesen Zuschauer treffen wollte (also fahrlässig und nicht vorsätzlich spricht absichtlich), oder besser gesagt (im konkreten Fall), dass er den Schläger geworfen hat um den kaputt zu machen und dadurch einen Schlägertausch zu erzwingen, ist und bleibt unmöglich. Auch juristisch!

Du fährst am Ampel mit 30 km/h in das Auto vom Nachbar rein. Du bist schuld. Klar. Du (Deine Versicherung) zahlt den Schaden. Klar. Wie kann jemand jetzt beweisen, Du bist absichtlich aufgefahren um den Nachbarn ein Schaden an dem Auto beizufügen, bzw. Körperverletzung zu provozieren!? Das ist auch juristisch fast unmöglich!!!
Für den Schlägerwurf gibts gelbe Karte.
Dass der Schläger dadurch 100% kaputtgeht muss Du zuerstmal nachweisen! Dass es seine Absicht war um Schlägertausch zu erreichen muss Du auch nachweisen, wenn Du die gleiche unterbinden möchtest.

Gruss Petar
Mit Zitat antworten