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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Mich überzeugt die Auslegung des SRA nicht. Im Gegenteil.
Gerade weil der SRA offensichtlich davon ausgeht, dass für die Regelung nach der vorgeschlagenen Auslegung praktisch kein Anwendungsbereich mehr gibt, widerspricht m.E. dem Sinn der Regel. Warum dann die Regel?
Auch bei dem genannten Beispiel dürfte der Nachweis der Absichtlichkeit nicht möglich sein.
Diese wäre beispielsweise dann gegeben, wenn ein Spieler, der seinen Schläger wechseln möchte, darauf higneweisen wird, er dürfe dies nur bei entsprechender Beschädigung und dies zum Anlaß nimmt, en Schläger demonstrativ zu zerbrechen.
Es wäre auch denkbar, dass der Spieler den Schläger aus Wut auf den SR zerbricht... Nachweis der Absicht???
Ich würde aber gerne genauer wissen, wie der SRA seine Auslegung begründet... und wen diese Auslegung des SRA bindet.
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"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
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