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@mh and all
Wie Du selbst sagst, muss in der 1.Liga EU-Recht beachtet werden. Deshalb sind dort auch EU-Bürger den Deutschen gleichgestellt.
Genauso ist dies aber auch in den Ligen darunter. Keiner bestreitet also die notwendige Gleichbehandlung von EU-Bürgern.
Unterschiede bestehen aber gerade bei der Einsatzmöglichkeit von Nicht-EU-Ausländern. Diese sind in der 1.Liga unbeschränkt einsetzbar. Nicht aber in den Ligen darunter. Jene Unterscheidung liegt jedoch nicht im EG-Recht begründet.
EG-Recht kann also nicht das Argument sein.
Auch ein tiefklassiger Verein kann als Arbeitgeber auftreten. Weshalb also hier eine Ungleichbehandlung zwischen den Vereinen der 1.Liga mit denen anderer Ligen???
Weshalb sollte nun der Einsatz von Nicht-EU-Ausländern, sofern der Verein sich an die bestehenden Gesetze hält, nicht möglich sein??
Wie kann ein Verband auf die Idee kommen, den Vereinen zu untersagen, das geltende Recht für sich in Anspruch zu nehmen??
Und hier wird vornehmlich das Argument der Jugendförderung ins Spiel gebracht. Ob dieses Argument greift ist, wie man schon an dieser Diskussion sieht, mehr als fraglich. Wenn dies allerdings nicht mal nachgewiesen ist, wie soll es dann dafür herhalten können, um als Argument für die Wahrnehmung der Satzungsautonomie i.S.d. Art. 9 I GG zu gelten?
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