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Alt 31.08.2001, 16:23
Philippoussis Philippoussis ist offline
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@ INO

Klage dieser Vereine wird deshalb nicht möglich sein, weil bei erfolgreicher jetziger Klage, die Ausländerregel als von Anfang nichtig anzusehen ist. Sie haben sich dann also an eine imaginäre Regel gehalten, obwohl sie nicht mussten
Klage gegen Verband auf Schadensersatz ebenfalls kaum möglich: Schadensersatz für legislatives Unrecht generell schwierig. Rechtsetzung soll nicht behindert werden durch zu befürchtende Schadensersatzforderungen. Probleme darüber hinaus: Schuld des Verbandes; nachzuweisender konkreter Schaden der Vereine.
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