Zitat:
Original geschrieben von Philippoussis
Klage dieser Vereine wird deshalb nicht möglich sein, weil bei erfolgreicher jetziger Klage, die Ausländerregel als von Anfang nichtig anzusehen ist. Sie haben sich dann also an eine imaginäre Regel gehalten, obwohl sie nicht mussten
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Das ist deutsches Recht? Also muss ich als Vereinsmeier juristisch so beschlagen sein jetzt zu entscheiden, ob die Regel nun nichtig ist oder nicht? Wenn der DTTB eine Regel erlässt, dann ist das für mich Regel, BIS es gekippt wird.... (ich bin so dumm)
Das sieht für mich eher wie Roulette aus (für die betroffenen Vereine evtl sogar Russisch Roulette (herrlich vielschichtig))