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Nach meinem bisherigen Wissensstand würde ich es genauso wie mh beurteilen. Auf das EU-Arbeitsrecht mit freier Arbeitsplatzwahl können sich doch nur Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber berufen, oder. Dazu gehört nun mal auch Nachweis von Kranken-,Sozial- und Rentenversicherung, so wie es in der 1.Liga gehandhabt wird.
Ich würde sogar noch weiter gehen und auch in der 1.Liga die Zahl der Nicht-EU-Ausländer (dort auf 2) beschränken. Natürlich nur unter der Voraussetzung, daß nur die Spieler aus den EU-Vollmitgliedsstaaten den deutschen Spielern arbeitsrechtlich gleichgestellt sind. Warum ist dies in einer Lizenzliga nicht möglich?
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