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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Um die Verwirrung komplett zu machen:
Wie ich nunmehr in der Fortbildung erfahren habe war die Aussage von Karlheinz Schuster mehr oder weniger seine persönliche Meinung und nicht eine offizielle Auslegung des Schiedsrichterausschusses, wenngleich er natürlich Mitglied des SRA ist.
Er hat diese (recht alte) Aussage inzwischen (nach den Aussagen unseres Verbands-SRA) auch zurückgenommen und korrigiert, allerdings wurde leider nie ein offizielles Dementi bzw. eine Stellungnahme zur korrekten Auslegung im DTS veröffentlicht.
Die Auslegung sieht demnach also so aus, wie sie im Thread schon ausgiebig hergeleitet wurde.
Schlägerwerfen = der Spieler nimmt die Beschädigung in Kauf, wenn der Schläger dabei kaputtgeht wäre dies keine unabsichtliche Beschädigung, also kein Schlägerwechsel.
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