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Lieber Tommy,
ums mal klar zu sagen:
Ich würde auch das Urteil eines ordentlichen Gerichtes angreifen, wenn ich der Ansicht wäre, dass es eine Fehlentscheidung ist.
Schwer zu sagen, ob ich dem DTTB-Bundesgericht vertraue, ich habe ja noch nicht mal die Entscheidungsgründe. Solange wäre es ein blindes Vertrauen in eine Entscheidung, die nach meiner Auffassung rechtsfehlerhaft ist.
Soviel Vertrauensseligkeit kann mir keiner abfordern.
Im Übrigen scheinst Du auch nicht darauf zu vertrauen, dass das Urteil des DTTB-Bundesgerichts von den ordentlichen Gerichten gehalten wird, sonst würde die Argumentation von "den TT-Sport ins Chaos stürzen" umschwenken in "lasst doch die Querulanten klagen, kommt ja eh nichts dabei raus").
Zu dem Argument, durch den Gang über die ordentlichen Gerichte würde der Rechtsstreit bis in die neue Saison getragen, kann ich nur sagen: hier werden Ursache und Wirkung verwechselt.
Obwohl bekannt war, dass auch die neue Ausländerregelung angegriffen werden wüdre, erläßt der DTTB knapp 2 Monate vor Wechselschluss eine Ausländerregelung (= Ursache).
Dabei nimmt er billigend in Kauf, dass es erneut zu einem Gerichtsverfahren kommt.
(Dabei wird er schon im Vorfeld von einigen DTTB-Funktionären und Juristen gewarnt!)
Daraufhin kommt es zur Bundesgerichtsverhandlung. Die Prozesstaktik des beklagten DTTB besteht im wesentlichen aus wiederholten Anträgen zur Fristverlängerung. Ums mal anders zu sagen: Man hätte vor Herrn Fleischmanns Urlaub fertig sein können, wenn der DTTB nicht immer wieder den Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme gestellt hätte.
Ich kenne die Klagschrift und die Klageerwiederung, alle Schriftsätze. Meine persönliche Meinung: Die Schriftsätze können weder an Qualität noch an Umfang mit den klägerischen Schriftsätzen mithalten.
Ich bin überzeugt, dass die Regelung vor einem ordentlichen Gericht kippt, weil
- der Beschluss unter chaotischen Bedingungen formell falsch zustandegekommen ist (man bedenke nur, dass er nach der schriftlich vorliegenden Fiorm auch für die 1. BuLi gilt!!!, was aber kein Rechtsproblem sein soll, sondern vielmehr ein Nachweis fürs Chaos)
- weil er gegen EU-Recht und Kartellrecht verstößt.
- weil er nicht zweifelsfrei umsetzbar ist (vgl. nur die Diskussion mit der nicht immer erforderlichen Ausenthaltsgenehmigung)
Diese Regelung ist Quatsch und MUSS kassiert werden.
"Die einzige gerichtsfeste Regelung ist die völlige Freigabe der Ausländerbeschränkung" (Zitat eines führenden DTTB-Funktionärs)
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"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
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