Zitat:
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Zitat von Keyser Soze
...ist aber sicher wieder in jedem landesverband anders 
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Das kann man wohl sagen. Der erste Blick sollte der WO gelten; allerdings nicht in der bundesweit geltenden Grundfassung sondern derjenigen, die die Zusatzbestimmungen des jeweiligen Verbandes enthält. Im Übrigen habe ich in ähnlichem Zusammenhang die Erfahrung gemacht, daß man bei den Verbandsgeschäftstellen schnell und kompetent Auskunft erhält. Dort weiß man im Zweifel auch, ob in einer Sache ggf. besondere Regelungen auf Bezirks- oder Kreisebene getroffen sein könnten. Für den Fall lohnt sich der Anruf bei der für Regel- oder Satzungsfragen zuständigen Person bei Bezirk oder Kreis.
Gruß,
Rainer