|
AW: 5 mal nacheinander gefehlt
Zumindest in Niedersachsen wäre es geunau, wie Du gesgat hast. Die Nummer eins der unteren Mannschaft muss aufrücken (vorausgesetzt die obrere war nicht zu siebt aufgestellt) und ist damit dann nicht mehr für die untere Mannschaft spielberechtigt - und dazu zählt natürlich auch die Relegation.
c Nimmt ein Stammspieler fünfmal in ununterbrochener Reihenfolge an Meisterschaftsspielen seiner Mannschaft
nicht teil, so wird er mit Ablauf des fünften Spiels automatisch zum Reservespieler seiner Mannschaft
(siehe auch I 7 d).
d Wenn ein Spieler als Stammspieler seiner Mannschaft ausscheidet, weil er
- gestrichen wurde,
- in eine obere Mannschaft aufrückt,
- durch viermaliges Ersatzspielen in einer oberen Mannschaft die Einsatzberechtigung für die bisherige
Mannschaft verliert,
- durch fünfmaliges Fehlen in ununterbrochener Reihenfolge bei Meisterschaftsspielen seiner Mannschaft
zum Reservespieler dieser Mannschaft wird, oder
- sich aus dem Verein oder als aktiver Spieler abmeldet o.ä.,
und dadurch seine bisherige Mannschaft nicht mehr die nach dem jeweiligen Spielsystem erforderliche Zahl
von Stammspielern umfasst, so rückt mit diesem Zeitpunkt automatisch der nächstberechtigte Stammspieler
(siehe I 7 e) auf, der damit zum Stammspieler seiner neuen Mannschaft wird (einzige Ausnahme: zurückgezogene
und gestrichene Mannschaften brauchen nicht aufgefüllt zu werden). Vor diesem Spieler gemeldete
Reservespieler, Sonderersatzspielerinnen und Jugendersatzspieler rücken mit auf. Derart aufgerückte Sonderersatzspielerinnen
und Jugendersatzspieler sind dann nur noch in ihrer neuen Mannschaft einsatzberechtigt.
Spieler mit einem Sperrvermerk werden übersprungen.
|