Ich nehme an, dass sich deine Frage auf den WTTV-Bereich bezieht.
Hier hilft die "Auslegung des WTTV-Sportausschusses":
Zitat:
"Frage: Am letzten Spieltag fehlt ein Stammspieler zum 5. Mal in ununterbrochener Reihenfolge und verliert damit die Fähigkeit, zur Sollstärke seiner Mannschaft beizutragen (G 5.2.1). Ist zu diesem Zeitpunkt noch das Aufrücken des Spielers Nr. 1 der unteren Mannschaft erforderlich, wenn die höhere Mannschaft kein weiteres Spiel mehr zu bestreiten hat?
Antwort: Nach G 5.2 muss die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen. Der Begriff "ständig" meint den Zeitraum einer Vor- bzw. Rückrunde, die nach G 2 bzw. A 7 bis spätestens 31.12. bzw. 30.6. abgeschlossen sein muss. Innerhalb dieses Zeitraumes gibt es keinen Spielraum für einen Verzicht auf die vollständige Anzahl der Stammspieler.
Diese Sichtweise ergibt sich zwingend aus der häufig anzutreffenden Situation, dass das letzte Meisterschaftsspiel einer Mannschaft - etwa durch vorgezogene Spiele oder freie Rasterplätze - mehr oder weniger deutlich vor dem Abschluss der gesamten Meisterschaftsrunde liegt und eine zweifelsfreie Beurteilung des weiteren Verlaufs, insbesondere mit Blick auf Entscheidungsspiele, nicht möglich ist. Insofern ist das Aufrücken des Spielers Nr. 1 der unteren Mannschaft unvermeidbar, auch wenn sich sofort oder erst später herausstellen sollte, dass die obere kein Spiel mehr zu bestreiten hat.
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Vor einigen Jahren wurde übrigens noch eine gegenteilige Auffassung vertreten (stand damals auch so in der Auslegung).