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AW: 5 mal nacheinander gefehlt
@Terminator2000: Den Inhalt von G 5.2.1 der Wettspielordnung hast Du korrekt wiedergegeben. Da es sich in Deinem Fall um das letzte Spiel der Saison handelt, kommen die Bestimmungen in den Absätzen 2 und 3 von G 5.2.1 (Abmeldung des Stammspielers beim Staffelleiter vor dem fünften Nichtantreten, gleichzeitige Meldung des vorläufigen Stammspielers im Rahmen der Gesamtreihenfolge des Vereins, Rückkehr des abgemeldeten Stammspielers durch Einsatz in seiner Mannschaft bzw. als Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft, sofortige Rückkehr des vorläufigen Stammspielers in seine untere Mannschaft) möglicherweise nicht in Betracht. Eventuell solltest Du Dich beim Staffelleiter oder der für Satzungs- und Regelfragen zuständigen Person im Bezirks- oder Kreisvorstand erkundigen.
Zu WO G 5.2.1 hat der Sportausschuß für den Bereich des WTTV u. a. folgende Auslegung veröffentlicht:
"Frage: Am letzten Spieltag fehlt ein Stammspieler zum 5. Mal in ununterbrochener Reihenfolge und verliert damit die Fähigkeit, zur Sollstärke seiner Mannschaft beizutragen (G 5.2.1). Ist zu diesem Zeitpunkt noch das Aufrücken des Spielers Nr. 1 der unteren Mannschaft erforderlich, wenn die höhere Mannschaft kein weiteres Spiel mehr zu bestreiten hat?
Antwort: Nach G 5.2 muss die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen. Der Begriff "ständig" meint den Zeitraum einer Vor- bzw. Rückrunde, die nach G 2 bzw. A 7 bis spätestens 31.12. bzw. 30.06. abgeschlossen sein muss. Innerhalb dieses Zeitraumes gibt es keinen Spielraum für einen Verzicht auf die vollständige Anzahl der Stammspieler."
btw: Entgegen Deiner Formulierung wird ein Stammspieler nach dem fünften Nichtantreten in ununterbrochener Reihenfolge nicht "aus der Mannschaft gestrichen". Der Spieler behält die Spielberechtigung für seine Mannschaft, verliert allerdings die Fähigkeit, zur Sollstärke der Mannschaft beizutragen.
Gruß,
Rainer
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