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AW: Regelwidrige Aufschläge & Beschimpfungen
Zitat:
Du darfst den Schläger nur wechseln wenn er unbeabsichtigt beschädigt wird.
In diesem Fall muss dir Umgehend ein Ersatz-Schläger gereicht werden. (Du darfst also nicht einen eingerissenen Belag ablösen und "schnell einen neuen draufkleben")
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Genau.
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