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Zitat von Nosti49
Sorry, abayernfan,
aber da bin ich schon etwas anderer Meinung.
Sollten etwa finanzielle Aspekte Vorrang haben vor der Unverserhtheit der Kinder ? Ich sage: NEIN !
Ciao
Norbert
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Deine Kritik ist grundlos.
Durch die fristlose Entlassung hat man gerade den Belangen der Kinder Rechnung getragen.
Nur bei der Frage ob Suspendierung/Beurlaubung oder fristlose Kündigung haben wohl die finanziellen Aspekte den Ausschlag gegeben. Dies kann man dem Präsidium ja wohl nicht vorwerfen, dass es seiner Pflicht
gegenüber den Mitgliedsvereinen zur sparsamen Haushaltsführung nachkommt.
Ich nehme an, dass man beim Präsidium bisher davon ausging, dass es nicht zur Anklageerhebung kommt. Durch die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft ergab sich eindeutig eine neue Sachlage, auf die reagiert werden musste. Bis her stand ja nur die Anzeige im Raum.
Hätte man nicht reagiert, wäre dies gleichbedeutend gewesen, dass man dem Trainer trotz Kenntnis der Vorwürfe das Vertrauen ausspricht. Bei einem evtl. Schuldspruch wäre dann eine fristlose Entlassung nicht mehr möglich gewesen. Die zu beachtenden Fristen stellen nämlich auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme ab. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss unter allen Umständen darauf geachtet werden, dass dem Arbeitnehmer die Kündigung innerhalb von 14 Tagen, gerechnet von dem Tag an, an dem der zur Kündigung Berechtigte vom Kündigungsrund Kenntnis erlangt hat, zugeht. Eine nach dieser Frist zugegangene Kündigung ist grundsätzlich unwirksam.
Man konnte also aus rechtlichen Gründen gar nicht den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten.
Für mich haben hier Präsident Wagner und seine Mitstreiter verantwortungsbewußt und vollkommen richtig sowohl im Interesse der Kinder als auch seiner Mitgliedsvereine gehandelt.
Gutzuheißen ist auch, dass er laut Zeitungsbericht die Internatsspieler nicht im Regen stehen lässt, sondern das TTLZ weitergeführt wird.