Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 29.04.2005, 08:19
Die Rückhandklatsche Die Rückhandklatsche ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 04.04.2002
Beiträge: 300
Die Rückhandklatsche ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Rückwirkend Spielberechtigungsnr. erhalten ?!

Hallo !

Wollte mal hören was ihr zu folgendem Fall sagt:

Ein Spieler wird während der Saison nachgemeldet, damit dieser die letzen 3 Spiele bestreiten kann.
Der Verein schickt die erforderlichen Daten zum zuständigen Verband, erhält allerdings keine aktuelle Spielberechtigungsliste bzw. eine andere Antwort.
Trotzdem wird der Spieler eingesetzt.
Im letzten Spiel bemerkt die gegnerische Mannschaft, dass der Spieler nicht auf der Spielberechtigungsliste steht und erhält dadurch die Punkte zugesprochen.

Bis hierhin alles klar, aber jetzt:

Die Mannschaft des eingesetzten Spielers erhebt Einspruch mit der Beggründung sie hätte den Antrag für die Spielberechtigung abgeschickt, aber wohl an die falsche Fax-Nr.

Darauf wird wieder anders entschieden und der Spieler erhält rückwirkend doch die Spielberechtigung !


Alles etwas kompliziert, ich weiß
In meinen Augen ist dies eine Fehlentscheidung, da der Verein sich hätte überzeugen müssen, dass das Fax beim Verband angekommen ist.
Weiterhin hat der Verein grob-fahrlässig gehandelt, da sie den Spieler ja bewusst, ohne vorliegende aktuelle Spielberechtigungsliste eingestzt haben !


Was sagen die Experten ?
Mit Zitat antworten