AW: Rückwirkend Spielberechtigungsnr. erhalten ?!
Und wieder gilt der alte Grundsatz:
Auf den Verband kommt es an. Im RTTV gilt z. B., dass der Spieler erst dann einsatzberechtigt ist, wenn die neue Spielberechtigungsliste und der neue MMB beim Verein vorliegen.
"Bei allen eintretenden Änderungen ist wie vor Beginn der Meisterschaftsrunde zu verfahren. Die Änderungen können jedoch erst dann wirksam werden, wenn die bestätigten Mannschaftsmeldebogen den Vereinen wieder vorliegen."
(Anm.: Ohne korrigiere Spielberechtigungsliste wird der MMB nicht korrigiert.)
Ich gebe allerdings zu, dass das in der Vergangenheit auch schon mal zum Problem wurde. Wir hatten einmal den Fall, dass gegen Rundenende ein Spieler eingesetzt wurde, der noch nicht spielberechtigt war, weil noch kein korrigierter MMB vorlag. Der Klassenleiter hätte daraufhin das Spiel für die andere Mannschaft werten müssen. Hat er aber nicht. Und weil wir nicht an dem Spiel beteiligt waren, sondern nur von dem Ergebnis (5:5) mittelbar betroffen waren (wir wären bei einem 6:0 Meister gewesen), konnten wir nicht mal protestieren. Kommentar des Klassenleiters: Dann habe ich halt einen Fehler gemacht.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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