Zitat:
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Zitat von Günter
Möglich, daß ich einen Fehler gemacht habe, traurig. dass du ihn benutzt, um vom Thema abzulenken.
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damit du noch eine - nochmalige - bestätigung erfährst:
das verhalten des bttv bei bekannt werden und einleitung des ermittlungsverfahrens durch die sta ist und bleibt weiterhin unverständlich. die einzige richtige entscheidung wäre eine beurlaubung des landestrainers bis zur endgültigen klärung (heißt abschluß des ermittlungsverfahrens bzw. bei - inzwischen erfolgter anklage - abschluß des strafverfahrens) der anschuldigungen gewesen. die jetzige entscheidung - und vielmehr noch die begründung - ist für mich nicht komplett nachvollziehbar. schon bei kenntnis der erhobenen vorwürfe, aber spätestens bei einleitung des ermittlungsverfahrens - hätte zum schutz der kinder und jugendlichen auf der einen seite - und des landestrainers auf der anderen seite - durch den vorstand gehandelt werden müssen.
zwischen den verdachtsmomenten für die einleitung eines ermittlungsverfahren und der erhebung der anklage durch die sta gibt es im übrigen erhebliche unterschiede.
aber bis zum abschluß des verfahrens gilt für den angeschuldigten bzw. angeklagten weiterhin die unschuldsvermutung.
mfg
mathias