Zitat:
Original geschrieben von chr.flader
Dann sollte der Veranstalten überprüfen ob Du mit den Erziehjungberechtigten da bist.
Ich will jetzt hier nicht den klugen machen, aber so sind doch die Regeln oder????????
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tja, für minderjährige über 16 war doch 23 uhr als zeit festgelegt, oder? in jedem fall wird das in der praxis wohl keinen veranstalter interessieren..