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Aufstiegsrecht
@gammlerattack
Laut WO/AB Abschnitt G h(s. Jahrbuch des TTVN ) gilt:
"Der Sieger der Relegationsrunde erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg. Dieses Recht ist auf den Sieger beschränkt."
Die Rüninger Mannschaften können daher nur hoffen, dass am 15. Juni die entsprechenden Spielklassen nach Durchführung von Direktaufstieg, Abstieg, Relegationsaufstieg, Einreihen der Mannschaften , die bis zum 15 Juni auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse verzichtet haben, Ausscheiden von Mannschaften, die bis zum 15. Juni auf den Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben und Auffüllen der darüberliegenden Klasse die entsprechenden Spielklassen die Sollstärke von 10 Mannschaften noch nicht ereicht haben. Dann könnten die Rüninger als Zweiter der Relegationsrunde nachrücken.
Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt deine Aussage falsch.
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