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Klebeverbot durch den Hallenbetreiber
Gestern war ich als Betreuer in einer Halle zu Gast, in der mir ein Schild auffiel:
" Der Hallenbetreiber untersagt hiermit das Kleben in der Halle UND IN ALLEN NEBENRÄUMEN !"
Das war für uns ohne Belang, warf aber für mich folgende grundsätzliche Frage auf:
die ITTF erlaubt ausdrücklich das Frischkleben, der Hallenbetreiber untersagt es in seinen Räumen, wozu er als Hausherr auch völlig berechtigt ist. Was sagt jetzt das Reglement dazu, wenn ein Spieler nur mit frischgeklebtem Schläger spielen will ?
Beim Schach gibt es ein analoges Problem mit dem Verzehrzwang, falls ein Verein einen einer Gastwirtschaft assoziierten Raum benutzt. Das Regelment ist hier eindeutig und besagt, daß der Gastgeber einen Raum zur Verfügung stellen muß, der ohne alle Auflagen nur zum Spielen benutzt werden kann. Stellen sich alle stur, gehen sämtliche Punkte an den verzehrunwilligen Gast.
Ich denke, daß wäre eigentlich auch fürs TT angebracht. Kleben auf der Straße ist unzumutbar bzw unmöglich. Kleben zu Hause ist nicht dasselbe z.B 40 min Fahrt, 15 min Einspielen, 30 min Doppel, dann evtl. Warten bis zum 1. und 2. Einzel => da ist der Effekt größtenteils wieder weg. Außerdem müßte der Gastgeber das vorher ankündigen. Wie gesagt. Kleben zu Hause ist beim Auswärtsspiel keine Alternative. Ich würde in dem Fall einfach in einem Nebenraum kleben und mir auf das Verbot ein Ei pellen. Ist aber auch keine saubere Lösung.
Also: Juristen und sonstige Regelmeister an die Front !
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Immer schön eklig spielen !
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