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Internationale TT-Regeln B 5.3.3.
"Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten Spielhalle nicht zulässig".
zum Schluß: Wenn der Inhaber des Hausrechtes das Kleben untersagt, ist dem nunmal Folge zu leisten. Wer dennoch erwischt wird, kann mit Hausverbot rechnen müssen.
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