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Alt 20.05.2005, 22:02
sunfire sunfire ist offline
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Fahrtkostenrückerstattung

folgender fall:
mannschaft a wurde zurückgezogen, mannschaft b hat jetzt fahrtkostenrückerstattung beantragt und nach klassenleiterurteil recht bekommen.
verein von mannschaft a legt in jedem fall einspruch ein, da die forderung mehr als überzogen sind.

frage:
gibt es eine frist, bis wann der antrag vonmannschaft b vorgenommen werden muss nach der rückziehung der mannschaft a? wenn ja, wie lange ist die und wo steht das? hab mich ebenmal mit der rechtsordnung beschäftigt, bin aber nicht wirklichs chlau geworden und jetzt ist leider der server vom httv abgestürzt.
also, es geht um den HTTV.

freue mich über antworten vonschlauen leuten, bin da nämlich völligst überfragt.

ebenso wäre die frage, ob die mannschaft b auch die hallenmiete verlangen kann als erstattung fr das spiel in der rückrunde, welches nicht stattgefunden hat. laut WSO 7-17-3-2 dürfen sie durchaus fahrtkosten nd hallenmiete zurückerstattet bekommen - die frage ist jedoch, ob sie auch die hallenmiete bekommen, wenn
1. das spiel gar nicht stattgefunden hat und
2. drei spiele am selben tag (davon zwei sogar zeitgleich) nachweislich in der halle stattgefunden haben, sie also in jedem fall die halle - unabhängig von dem spiel gegen mannschaft a - benötigt haben?

und natürlich bleibt die frage, was sie wirklich als fahrtkosten ansetzen dürfen, aber da bin ich inzwischen schlauer geworden.

hoffe, ihr könnt weiterhelfen.
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