Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 21.05.2005, 10:34
sunfire sunfire ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 05.08.2002
Alter: 47
Beiträge: 10.615
sunfire ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Fahrtkostenrückerstattung

Zitat:
Zitat von mithardemb
Gibts im HTTV denn Regelungen über die Fahrtkostenerstattung von Pokalspielen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Sätze sich nicht groß unterscheiden. Ob das rechtens ist oder nicht ist natürlich eine andere Frage.
pokalspiel? wer redet hier von pokalspiel?

Zitat:
Zitat von mithardemb
Sind die beiden Mannschaften denn so weit von einander entfernt, daß man wirklich deswegen klagen muß oder steht mehr als das Geld zwischen ihnen.
naja, ich sags mal so: bis zur abgelaufenen saison gab es ein normales gutes verhältnis, dass sich schlagartig geändert hat - warum? im verein von mannschaft b geht es ums geld, wie man jetzt auch sieht und da werden manche menschen zu a......!
zur beliebtheit des vereins b oder zu anderen dingen möchte ich erstmal nichts sagen, warten wir erstmal das verfahren ab.
zur entfernung:
die vereine sind 90 km entfernt voneinander. problem ist, dass verein b extra nen polen hat einfahren lassen für das spiel, und der ist jetzt natürlich umsonst angereist und die fahrtkosten möchten sie jetzt auch ersetzt haben. zu klären wäre halt noch, ob der pole für das spiel hier was gekriegt hat - wenn ja, dann war das illegal und wäre ein fall fürs finanzamt.

Zitat:
Zitat von mithardemb
Hallenmiete wird bei Pokalspielen - zumindenstens bei uns - nicht mit eingerechnet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie dann hier angewendet würde.

wie gesagt, hier geht es nicht ums pokalspiel, sondern um die hallenmiete für das rückspiel, welches aber aufgrund des rückzuges von mannschaft a nicht stattgefunden hat.

desweiteren fordern sie natürlich viel zu viel fahrtkosten und haben komischerweise auch noch laut klassenleiterurteil recht bekommen, was nicht nachvollziehbar, da es letztes jahr einen präzedenzfall gab, indem ein klares urteil gefällt wurde, was erstattet werden darf und was nciht.

weiss denn keiner was über die fristen, bis wann die die fahrtkostenerstattung einfordern dürfen?
Mit Zitat antworten