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Zitat von sunfire
pokalspiel? wer redet hier von pokalspiel?
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Bei Pokalspielen wird eine Fahrkostenerstattung geleistet, da hier auch nur eine Mannschaft anreisen muß. Der Verdacht liegt nahe, daß ein evlt. zu zahlendes Fahrtgeld in der normalen Runde einen ähnlichen Kilometersatz unterliegt.
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Zitat von sunfire
naja, ich sags mal so: bis zur abgelaufenen saison gab es ein normales gutes verhältnis, dass sich schlagartig geändert hat - warum? im verein von mannschaft b geht es ums geld, wie man jetzt auch sieht und da werden manche menschen zu a......!
zur beliebtheit des vereins b oder zu anderen dingen möchte ich erstmal nichts sagen, warten wir erstmal das verfahren ab.
zur entfernung:
die vereine sind 90 km entfernt voneinander. problem ist, dass verein b extra nen polen hat einfahren lassen für das spiel, und der ist jetzt natürlich umsonst angereist und die fahrtkosten möchten sie jetzt auch ersetzt haben. zu klären wäre halt noch, ob der pole für das spiel hier was gekriegt hat - wenn ja, dann war das illegal und wäre ein fall fürs finanzamt.
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Ich glaube, daß bei solchen Geldfragen immer die Entfernnung zwischen den Spielorten gerechnet wird. Die Reisekosten eines vom Wohnort sich wohl das Privatvergnügen des Spielers oder des Vereins (diese Parallele ziehen ich wiederum von den Pokalspielen). Allerdings hatte ich dich in deiner Frage so verstanden, daß der Verein zurückgezogen hat. Damit wäre doch niemand umsonst angereist.
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Zitat von sunfire
wie gesagt, hier geht es nicht ums pokalspiel, sondern um die hallenmiete für das rückspiel, welches aber aufgrund des rückzuges von mannschaft a nicht stattgefunden hat.
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Wie gesagt das Pokalspiel war als Parallele gedacht (eben kein Hin- und Rückspiel). Wenn dort keine Hallenmiete erstattet wird, weshalb soll das dann in diesem Fall geschehen. Das wäre auch problematisch bei Vereinen denen die Halle gehört. Dürften die dann beliebige Abschreibungen ansetzen oder will man das mit Kostensätzen regeln ...
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Zitat von sunfire
desweiteren fordern sie natürlich viel zu viel fahrtkosten und haben komischerweise auch noch laut klassenleiterurteil recht bekommen, was nicht nachvollziehbar, da es letztes jahr einen präzedenzfall gab, indem ein klares urteil gefällt wurde, was erstattet werden darf und was nciht.
weiss denn keiner was über die fristen, bis wann die die fahrtkostenerstattung einfordern dürfen?
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Was heißt denn viel zu hohe Kostenerstattung in Euro ausgedrückt?