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Alt 21.05.2005, 12:12
sunfire sunfire ist offline
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AW: Fahrtkostenrückerstattung

also nochmal, dachte eigentlich, dass ich es verständlich geschrieben hatte:
der verein fordert fahrtkostenrückerstattung für das hinspiel, welches bei mannschaft a stattgefunden hat.
das ist auch korrekt, da steht ihnen ein betrag zu, den wir natürlich auch bereit sind zu zahlen, ist ja gar keine frage.
die kilometerpauschale beträgt übrigens 0,25 Euro pro kilometer.

desweiteren fordert die mannschaft einen noch nicht bezifferten betrag für die hallenmiete, die für das rückspiel bereits angemietet wurde, welches aber dann ja doch nciht stattgefunden hat. auch für die hallenmiete kann man theoretisch auslagenerstattung verlangen.

"zu hoch" heisst aus unserer sicht, dass wir glauben, dass eine forderung (nur für die fahrtkosten - hallenmiete folgt noch) jenseits von EURO 500,- (in worten: fünfhundert) nicht gemäss den statuten sind für eine entfernung von ca. 90 km.

so, zum rest möchte ich mich ab sofort nicht mehr äussern, da wir noch einspruch einlegen müssen gegen das urteil und ich unserer begründung nicht vorgreifen möchte.

wenn jemand doch noch was wissen sollte bzgl. der von mir erfragten frist fänd ich das ganz toll. wo sind denn unsere juristen hier?
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