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Alt 24.05.2005, 14:44
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Christian Henrich Christian Henrich ist offline
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Christian Henrich ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Jugendfreigabe - wann frühestens?

Zitat:
Zitat von Power Drive
Hallo zusammen!
Ab welchem Alter könnte theoretisch ein Kind in einer Erwachsenenmannschaft eingesetzt werden?
Wer weiß was?
Hmm, kommt auf deinen Verband an und darauf, wie das Einsetzen aussehen soll.

Im HTTV gibt es zwei Möglichkeiten:

Die E/J-Regelung. Ein Schüler (Schülerin) bleibt für die Schüler- bzw. Jugendmannschaft spielberechtigt, darf aber zusätzlich maximal drei Einsätze pro Halbserie in einer Herren-/Damenmannschaft absolvieren, aber keine Pokalspiele. Hier gibt es kein Mindestalter.

Dann gibt es noch die Jugendfreigabe. Hier verliert der/die SchülerIn/Jugendliche die Spielberechtigung für eine Jugend-/Schülermannschaft, spielt also nur noch bei den Damen/Herren. Hierbei gelten folgende Einschränkungen: C-SchülerInnen dürfen grundsätzlich nicht freigeholt werden. B-SchülerInnen nur dann, wenn sie beim HTTV Top40 mindestens den 15.Platz erreicht haben, A-SchülerInnen nur dann, wenn sie mindestens beim HTTV-Top40 dabei waren. Jugendliche dürfen ohne eine dieser Voraussetzungen freigeholt werden.
So ist die Regelung im HTTV, andere Verbände können und werden da abweichen.

Gruß

Christian
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