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AW: freiwilliger Rückziehungen
Wie sieht das eigentlich aus mit der Anwartschaft der Mannschaften, die zur ersten Entscheidungsrunde antreten, dann aber auf die weitere Teilnahme verzichten (wie z.B. Kreuzau II beim Aufstieg zur Landesliga) - zunächst wurden sie weiter in der Anwartschaftsliste geführt, jetzt aber nicht mehr.
In einem analogen Fall wir Viktoria Bochum bei den Aufstieganwärtern zur Damen-VL weiter aufgeführt.
Kann man in solchen Fällen wählen, ob die Anwartschaft weiter bestehen soll? Hat man im Fall, dass man auf die Anwartschaft verzichtet, noch ein Startrecht in der unetren Spielklasse (oder ist das ein Rückzug mit der Folge "ersatzlos Streichung"?)
Gibt es die entsprechenden Regeln in schriftlicher Form?
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