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Zitat von Vektor
Wie sieht das eigentlich aus mit der Anwartschaft der Mannschaften, die zur ersten Entscheidungsrunde antreten, dann aber auf die weitere Teilnahme verzichten (wie z.B. Kreuzau II beim Aufstieg zur Landesliga) - zunächst wurden sie weiter in der Anwartschaftsliste geführt, jetzt aber nicht mehr.
In einem analogen Fall wir Viktoria Bochum bei den Aufstieganwärtern zur Damen-VL weiter aufgeführt.
Kann man in solchen Fällen wählen, ob die Anwartschaft weiter bestehen soll? Hat man im Fall, dass man auf die Anwartschaft verzichtet, noch ein Startrecht in der unetren Spielklasse (oder ist das ein Rückzug mit der Folge "ersatzlos Streichung"?)
Gibt es die entsprechenden Regeln in schriftlicher Form?
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Solange man sich in einer Anwartschaft befindet, gehört man der unteren Klasse noch an. Wenn man auf den Verbleib in der Anwartschaft (also auf einen möglichen Aufstieg) verzichtet, ändert sich daran nichts. Problematisch wird es erst, wenn man der letzte Anwärter ist und im Aufstiegsfall nicht mehr verzichten darf.
Was hat das alles mit DJK Viktoria Bochum zu tun? Die haben bislang wohl nicht verzichtet.
Einzelheiten findet man übrigens in der Auf- und Abstiegsregelung des WTTV (Jahrbuch S. 6).
stopspin