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Alt 26.05.2005, 17:41
tt-fanatischer tt-fanatischer ist offline
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AW: Stiga Engery Wood

Ich glaube ich kenne meine Rechte sehr sehr gut als Polizeibeamter, da brauche ich keinen Nachhilfeunterricht von dir.

Wie gesagt wenn du den Gesetzestext kennen würdest, könntest du mir vielleicht folgen.

Ach ja wollte ja den Gesetztestext mal für dich zitieren:

"Die Beleidigung weird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Als Tatbestandsmerkmal für deine Äußerung würde gem. der Bundesgerichtshofsentscheidung zutreffen:
"Die Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen Menschen durch vorsätzlich Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung."

Hierunter fällt eindeutig deine mir gegenüber gebrachte Beleidigung.

Geändert von tt-fanatischer (26.05.2005 um 17:55 Uhr)