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Startberechtingung?
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27.05.2005, 20:44
Dr. Schmidt
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AW: Startberechtingung?
Die Spielberechtigung für den alten Verein gilt bis zum 30.6. sowohl für Mannschaftswettbewerbe als auch für Einzelwettbewerbe.
Für den neuen Verein ist er somit z.B. bei Ranglistenspielen erst ab dem 1.7. spielberechtigt!
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