
19.09.2001, 13:54
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Foren-Stammgast 500
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hi volkmar,
in deinen beispielen sind alle spiele wie ausgetragen zu werten, da - wie ppp schon sagte - zu spät eingebrachte beanstandungen ohne konsequenz bleiben. hierzu mal ein paar wo-auslegungen des wttv:
Zitat:
2. Beanstandungen eines Schlägers
Bezug: Punkt D, 1.2.1 der WO
Frage: Wann muß ggf. spätestens ein Schläger eines Spielers beanstandet werden?
Antwort: Der Schläger eines Spielers muß ggf. spätestens vor Beginn eines Einzel- oder Doppelspiels und immer dann, bevor ein Spieler einen anderen Schläger benutzt (z. B. Schlägerbruch), beanstandet werden. Später vorgetragene Einwände bleiben für das laufende Einzel- oder Doppelspiel auch dann ohne Konsequenz, wenn die Beanstandung zu recht erfolgt
Frage: Wie ist zu entscheiden, wenn sich eine Mannschaft weigert, den Siegpunkt zu erspielen, obwohl der Schläger eines Spielers rechtzeitig und offiziell beanstandet wurde?
Antwort: Unter der Voraussetzung, daß die Beanstandung zu recht erfolgte, sind alle nicht ausgetragenen Spiele für den "Verweigerer" als verloren zu werten, die zum Erreichen des Siegpunktes benötigt werden. Es handelt sich jedoch nicht um den Abbruch eines Spieles im Sinne des Punktes E, 16.1 d.) der WO.
Frage: Wie ist zu verfahren, wenn beide Mannschaften - trotz der Beanstandung eines Schlägers - nicht bis zum Erreichen des Siegpunktes weiterspielen und die Beanstandung zu recht erfolgte?
Antwort: Die zu recht beanstandeten Einzel- oder Doppelspiele sind als verloren, der Mannschaftskampf jedoch wie ausgetragen zu werten, obwohl möglicherweise der Siegpunkt nicht erreicht wurde.
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gruß.
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