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AW: Frischkleben bei Noppen???
Eigentlich müsste frischkleben bei den meisten Belägen verboten werden , denn-->
A-4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
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