Zitat:
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Zitat von Schupfkönig
da gibts doch gar keinen Diskussionsbedarf mehr.
Der Belag darf nicht überstehen und basta. Bis 2mm werden zumeist noch erlaubt. Es liegt jedoch im Ermessen des Schiedrichter´s einen Belag der bis zu 2 mm übersteht trotzdem abschneiden zu lassen.
Regeln sind nunmal Regeln
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Tja, wenn wir uns in diesem Forum ganz sachlich in der Form Frage - Antwort unterhalten würden hättest du recht und das Forenarchiv wäre sehr viel kleiner. Es gibt offensichlich aber auch Leute die gerne über den Sinn von Regeln diskutieren ....