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Dazu nur soviel:
Ich war einige Jahre Beisitzer beim Verbandsgericht (letzte Instanz) im Bayerischen TTV, weiß also auch ein bisschen was über Formvorschriften.
Bei Einsprüchen war es Vorschrift, dass diese in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden. Wenn ein Verein das aber übersehen hat, wurde dieser Formfehler als "geringfügig" erachtet und führte nicht zur Zurückweisung.
Ich denke, im Falle der Wechselanträge wäre ein analoges Vorgehen angemessen. Meine persönliche Meinung: Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, und die "Kollateralschäden" sind beträchtlich.
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Pfannaflicka - der "Kampfname" der Rainer Tischtennisspieler; in Erinnerung an unseren unvergessenen Peter Drabek (1965 -1997), der diesen Begriff geprägt hat
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