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Zitat von dau8888
entweder er kennt sich damit sehr gut aus!
oder er hat den handelsueblich zu kaufenden belag zum vergleichen.
und dann trifft er eine entscheidung. TATSACHENENTSCHEIDUNG
s. schiri fussball-bundesliga. was ist daran eigentlich so schwer zu kapieren? 
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Ich versuche mir es nur in der Praxis vorzustellen.
Der Schiedesrichter hat den handelsüblich zu kaufenden Belag zum vergleichen...?
Bringt er gleich TT-Laden in die Sporthalle mit?
Er kennt sich damit sehr gut aus?
Wenn ich jetzt an den Joola-Fakir denke...
10 OVP ungeschnittene Beläge mit verschiedenen Oberschichten, teilweise ohne glänzender Schicht...
Denn die Beschichtung findet nach der Herstellung statt, aber VON HERSTELLER AUS!
So, jetzt brauchen wir noch noch handelsüblichen Belag...?
Alle 10 sind handelsüblich, alle zehn sind zulässig und alle 10 sind verschieden. So "ähnlich" wie manche NI-Beläge aus China, oder manche Frischkleber usw.
Nun, her damit mit dem Fachmann, mit dem mutigen Schiedsrichter und mit der Tatsachenentscheidung...