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Vertrauensarzt: Das geht, Hausbesuch ist fraglich. Hereinlassen mußt Du niemanden, außer mit Durchsuchungsbeschluß oder bei Gefahr im Verzug (Polizei). Wenn Dich der Vertrauensarzt besucht und Du läßt Dich nicht untersuchen, können allerdings Rückschlüsse auf Deinen tatsächlichen Gesundheitszustand gezogen werden.
Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden, daß der Arbeitgeber in vollem Umfang beweisen muß, daß ein Arbeitnehmer, der mit AU krank ist, tatsächlich nicht krank war. Also paß auf, was Du in Deiner Freizeit machst (TT spielen wäre nicht so gut...)
Dein Chef kann Dich übrigens auch zu Hause besuchen, um zu sehen, wie es Dir geht.
Deine Menschenwürde ist nicht verletzt. Wordurch denn? Daß man Dir nicht glaubt??
Ärztliche Schweigepflicht besteht. Auch auf der gelben AU steht auf dem Beleg für den Arbeitgeber nie die Diagnose drauf. Rückfragen beim Arzt durch den Arbeitgeber sind nicht zulässig. Arzt darf auch nicht anworten.
@Stefan
Kündigung wegen Krankheit - das geht. Ist nicht ganz einfach, aber möglich.
Auch Lehrlinge kosten Geld, und kranke Arbeitnehmer kosten noch mehr (Lohnfortzahlung).
@chr.flader
Wenn Du mehr wissen willst, schreib mir eine PM.
Gruß, Volkmar
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