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Alt 25.09.2001, 08:34
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Matthias Landfried
TT-NEWS
 
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Zitat:
Original geschrieben von Volkmar
Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden, daß der Arbeitgeber in vollem Umfang beweisen muß, daß ein Arbeitnehmer, der mit AU krank ist, tatsächlich nicht krank war. Also paß auf, was Du in Deiner Freizeit machst (TT spielen wäre nicht so gut...)
Wir hatten mal so einen Fall: Spieler war krank geschrieben und dann kommt doch ausgerechnet im Lokalsport mit großem Bild (!)
"Herbert K. in Topform gewinnt beide Einzel und Doppel".

Hat damals meines Wissens ziemlich Ärger gegeben und man mußte einiges gerade biegen ("..äh, Verwechslung, anderer Spieler,
war nur ein Archivbild..." )
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