Thema: prasidha 1615
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 25.09.2001, 08:41
Manfred Manfred ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 02.10.2000
Ort: Mettingen
Beiträge: 657
Manfred ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Das ist nicht zulässig, weil die Beläge mit Schwamm als eine Einheit zugelassen sind. In China soll das Wechseln der Noppen, wobei der Schwamm auf dem Schläger bleibt, weit verbreitet sein. Gesehen habe ich das bei Chinesen auch schon. Nur weil das einige machen, auch wenn es BL-Spieler sind, wird das nicht zulässig.
In den Regeln ist auch immer nur von dem Belag die Rede. Ein Belag ist entweder nur das Noppengummi oder das Sandwich-Gummi (4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm- oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist.).
Weiter heißt es dann, dass Beläge genehmigt werden müssen, nicht der einzelne Schwamm und das einzelne Noppengummi (2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen.) Ich bin mir sicher, dass ein Belag, der aus dem Schwamm und dem Noppengummi von zwei verschiedenen (genehmigten) Belägen stammt, keine Genehmigung hat. Wenn ich vom gleichen Belag den alten Schwamm abziehe und einen OX draufklebe, ist das – so glaube ich – auch nicht zulässig, denn ich habe den Belag auf jeden Fall verändert.
Aus der Bestimmung, wie Beläge zu befestigen sind, ergibt sich m.E. auch, dass nicht das Noppengummi auf dem Schwamm befestigt werden darf, sondern nur der gesamte Belag auf den Schläger (2.1.4 Zur Befestigung der Beläge auf dem Schlägerblatt dürfen nur selbstklebende Folien (PSA) oder Kleber verwendet werden, die keine verbotenen Lösungsmittel (siehe 5.4) enthalten.) Auch daraus schließe ich, dass kein Noppengummi auf den Schwamm geklebt werden darf.
Mit Zitat antworten