Thema: prasidha 1615
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Alt 25.09.2001, 09:49
Manfred Manfred ist offline
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@ Holgi

den vorstehenden Beitrag hatte ich geschrieben, ohne Deine Antwort zu kennen. Nachdem ich Deine Antwort in einem anderen Thread gelesen habe, war ich mir nicht mehr sicher, denn deine Argumente treffen zu, nur die Schlussfolgerung halte ich für nicht richtig.

Es ist so, dass die Zulassungslisten seit einigen Jahren keine Angaben über die Farbe des Schwammes enthalten. D. h. aber nicht, dass nur noch die Noppengummis zugelassen sind und die Schwämme keine Zulassung benötigen.

Ob ein Belag die Zulassung mit und ohne Schwamm hat und nur ohne Schwamm zu kaufen ist (du schreibst an anderer Stelle, dass es bei dem Hallmark so sein soll), ist m.E. aber noch kein Indiz dafür, dass man deshalb Gummis auf anderen Schwämmen kleben darf. Die Zulassung kann auch rein vorsorglich beantragt worden sein.

Und die Chinesen haben auch zu den Zeiten, wo die Schwammfarbe noch angegeben war, nur das Noppengummi auf den Schwamm geklebt.

Ich glaube also weiterhin, dass es nicht zugelassen ist, Noppengummi auf einen Schwamm zu kleben, auch wenn deine Argumentation mich zunächst hat zweifeln lassen.
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