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@ ppp
ist Dir denn bekannt, ob der Spieler bzw. die Spielerin über die zwei Spielberechtigungen informiert war/ist?
Prinzipiell würde ich sagen, daß beide Spielberechtigungen ungültig sind und der Spieler/die Spielerin für beide Vereine nicht spielberechtigt ist
die Verbände würde ich (mal wieder) in Schutz nehmen, denn wenn dies bewußt von dem/der Spieler/in bzw. den Vereinen gemacht wird, würde der Verband ja detektivische Nachforschungen betreiben müssen. Wer im Sport "kriminelle Energie" einsetzt, wird allein schon deshalb erfolgreich sein, weil keiner damit rechnet. Zumal TT ja der Ruf voraus eilt, der fairste Sport zu sein ......
Gruß Ralph
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