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Zitat von Mephistopheles
Kann er dann den OSR vor einem ordentlichen Gericht auf Schadensersatz (Fahrtkosten, Startgebühr...) verklagen und würde er dies gesetzt dem Fall er wäre fälschlicherweise Disqualifiziert worden auch bekommen ?
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Wäre schön wenn jemand was dazu sagen könnte der sich mit der Materie/Rechtslage auskennt!
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Ich probier mal meinen - nichtjuristischen - Ansatz darzulegen:
Keinesfalls kann der Spieler in meinen Augen den OSR vor einem ordentlichen Gericht verklagen.
Solch eine Zivilklage würde voraussetzen, dass der OSR für seine Amts-Handlungen privatrechtlich verantwortlich wäre. Allerdings handelt er im Auftrag und Namen des Tischtennisverbandes. Insofern käme höchstens der jeweils zuständige Landesverband für juristische Streitigkeiten in Frage.
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung des DTTB bzw. eines seiner Landesverbände akzeptiert jeder Spieler die Richtlinien und Ordnungen der entsprechenden Organisation. In diesen Richtlinien sind auch die Kompetenzen und Befugnisse des OSR geregelt - einschließlich der Tatsachenentscheidungen. Hieraus wäre der Rückschluss, dass der Spieler dann die Entscheidungen des OSR akzeptieren muss - auch wenn sie gegen ihn ausfallen.
Solange der OSR im Rahmen seiner Befugnisse und der Regularien handelt, wird er zivilrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen sein.
Im Breitensportbereich einen Schadensersatzanspruch herzuleiten stelle ich mir generell schwierig vor. Ich möchte dies mal mit einer anderen "Tanz-Veranstaltung", also einer Party o.ä. vergleichen - auch hier steht es dem Veranstalter frei, ob er einen Gast - egal wie weit er angereist ist - Zutritt gewährt oder nicht.
Wie eine - nachweislich falsche - Tatsachenentscheidung von Sportgerichten der Verbände gehandhabt werden, dazu kann ich wenig sagen. Dies wird wohl immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.
Dies war mal mein Versuch einer Argumentation - diese Vorlage darf jetzt gerne von Juristen bis in jedes Einzelteil zerrupft werden

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