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Alt 13.06.2005, 00:44
Mouselook Mouselook ist offline
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AW: Was passiert bei fehlerhaften Tatsachenentscheidungen?

Ich versuche mal mein Glück:

Zitat:
Zitat von Mephistopheles
Beispiel 1:
Spieler XY entschließt sich eines schönen Tages zu einem weit (sagen wir mal 200km) entfernten Turnier aufzubrechen um sich dort sportlich zu messen. Sein erster Gegner wendet sich, als er das Spiel zu verlieren droht an den örtlichen OSR und beanstandet das Material von Spieler XY (Meinetwegen wegen behandelten Noppen oder lösungsmittelhaltigen Frischkleber oder was auch immer.)...
Mit einer solchen Beanstandung zu warten bis man kurz davor ist zu verlieren, ist - vorsichtig gesagt - unsportlich. Das aber nur nebenbei.

Zitat:
... und der OSR entscheidet Spieler XY aus dem Turnier auszuschließen.
Ich bezweifle, dass ein OSR jemals so reagieren würde. Das übliche Verfahren wäre, den fraglichen Belag/Schläger nicht zum Spiel zuzulassen. Falls sich kein Ersatzschläger besorgen lässt, kann das natürlich einer Diqualifikation gleichkommen.

Zitat:
Nehmen wir weiter an das Spieler XY sich keiner Schuld bewußt ist und das beanstandete Material noch vor ort unter den Augen des OSR und der Turnierleitung eintütet und versiegelt. Kann er dann den OSR vor einem ordentlichen Gericht auf Schadensersatz (Fahrtkosten, Startgebühr...) verklagen und würde er dies gesetzt dem Fall er wäre fälschlicherweise Disqualifiziert worden auch bekommen ?
Zuerst: Wie ist die Regelsituation? Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielmaterial fällt in den Zuständigkeitsbereich des OSR und wird wie eine Regelauslegung behandelt (B 3.1.2.10). Gegen diese Entscheidung kann dann ein Protest eingelegt werden (über den allerdings nicht die Turnierleitung entscheidet). Das kann dann seinen Weg durch die Instanzen gehen - am Ende steht dann ein Urteil.

Durch sein Antreten zum Turnier hat sich der Spieler dem geltenden Reglement unterworfen. Wenn alles so zugeht wie oben beschrieben, sehe ich nicht, woher ein Anspruch auf Schadenenrsatz kommen sollte. Ich bin aber auch kein Jurist...

Zitat:
Beispiel 2:
Die selbe Situation wie in Beispiel 1 nur das es sich diesmal nicht um ein Turnier, sondern um eine Ranglistenzwischenrunde gehandelt hat, bei der Spieler XY ohne Disqualifikation einen Platz erreicht hätte der zum Weiterspielen auf nächst höherer Ebene berechtigt hätte.
Die Situation ist eigentlich genau die gleiche wie oben beschrieben. Was für eine Art von Turnier gespielt wird bzw. welche Ergebnisse möglicherweise erreich worden wären, ist irrelevant.

Zitat:
Kann Spieler XY in diesem Fall mit Rechtsmitteln seine Nominierung für die nächte Runde erreichen?
Zivilrechtlich aus den gleichen Gründen wie oben nicht. Welches Ergebnis ein Protest haben könnte, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Sollte der OSR tatsächlich falsch entschieden haben, müsste evtl. das Turnier ganz oder zum Teil neu ausgespielt werden.
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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